TeG Wasserburg-Reitmehring



Im Jahr 2015 gründete die Tennisabteilung des TSV 1880 Wasserbur e.V. gemeinsam mit dem TC Reitmehring die eingetragene Tennisgemeinschaft „TeG Wasserburg-Reitmehring“.

Die Bildung einer eingetragenen Tennisgemeinschaft ist ein neues Modell des BTV. Hierzu wurde zwischen den beiden Vereinen eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet. In dieser sind alle wichtigen Abläufe geregelt und kann weiter unten eingesehen werden.

Der Vorteil einer sogenannten „TeG“ ist, dass alle gemeldeten Mannschaftsspieler*innen der beteiligten Vereine in einem Spielerverein zusammengefasst werden. Es werden z.B. die Spieler*innen des TSV 1880 Wasserburg e.V. und des TC Reitmehring in einer großen Spielgemeinschaft gemeldet. Dies hat den Vorteil, dass zur Mannschaftsbildung aus einem Pool von ca. 400 Mitgliedern aller Altersstufen geschöpft werden kann. So ist es in den letzten Jahren gelungen, in allen Altersstufen attraktive Mannschaften zu bilden.

Das Vereinsleben beider Vereine bleibt von der TeG unberührt. Beide Vereine bleiben in ihrer Vereinsstruktur selbstständig. Es herrscht zwischen den Vereinen aber ein wertschätzendes und vertrauensvolles Verhältnis.


Gemeinsame Vereinbarung zur TeG Wasserburg-Reitmehring



1. Es gelten grundsätzlich die Rahmenbedingungen des BTV für die Bildung einer TeG (siehe genehmigten Antrag vom 26.09.2014).

2. Definition nach den Wettspielbedinungen des BTV §16b

Vereine, die als Tennisverein oder Tennisabteilungen von Mehrspartenvereinen bereits im BLSV und BTV gemeldet sind, können in der Organisationsform (kein eigener rechtsfähiger Verein) einer Tennisgemeinschaft (TeG) die sportlichen Aktivitäten von zwei oder mehr Mitgliedsvereinen zusammenfassen und im Rahmen der TeG anstelle der Mitgliedsvereine an den Mannschaftswettbewerben des BTV teilnehmen.

Mit Gründung einer TeG ist für die beteiligten Mitgliedsvereine eine Meldung von eigenen Mannschaften beim BTV ausgeschlossen. Die beteiligten Mitgliedsvereine haften für alle gegenüber dem BTV bestehenden Verpflichtungen eigenständig und gesamtschuldnerisch.

3. Mitglieder der TeG Wasserburg-Reitmehring

Mitglieder sind die Tennisabteilung des TSV 1880 Wasserburg e.V. und der TC Reitmehring

4. Gremien in der TeG Wasserburg-Reimehring

Entscheidungsberechtigt in allen Fragen der TeG ist der TeG-Ausschuss. Seine Mitglieder sind die 1. Vorstände und die jeweiligen Sport- und Jugendwarte der beteiligten Vereine (max. 6 Mitglieder). Im Zweifelsfall entscheidet die Stimmenmehrheit der Beteiligten.

Der TeG-Ausschuss ist berechtigt die Regeln der TeG zu ändern. Bei wesentlichen Änderungen ist die Zustimmung der Hauptvereine erforderlich.

Der TeG-Ausschuss trifft sich mindestens einmal jährlich zur Abstimmung des Spielbetriebs. Er entscheidet über die Verteilung von Zuschüssen und Spenden an die TeG auf die beteiligten Vereine. Zuschüsse und Aufwendungen z.B. für die gemeinsame Nachwuchsförderung oder Werbeaktionen erfordern eine Genehmigung in den jeweiligen Vereinen. Die Zustimmung aller beteiligten Vereine ist hierzu erforderlich.

Die Mannschaftsaufstellung erfolgt durch den TeG-Ausschuss in einer Abstimmung mit dem jeweiligen Mannschaftsführer*innen. Dabei wird auch festgelegt auf welcher Tennisanlage die Heimspiele ausgetragen werden.

Die Mannschaftsführer*innen organisieren den Spielbetrieb der gemeldeten Mannschaften.

5. Kosten für den Spielbetrieb

Die Nenngebühren für die Mannschaftsmeldungen werden zwischen den beiden Vereinen zu gleichen Teilen bezahlt. Wenn sich die jeweilig für die TeG gemeldete Mannschaft nicht anderweitig einigt, werden die Kosten für das Ballgeld zwischen den beteiligten Vereinen hälftig aufgeteilt. Die Verpflegung der Gastvereine wird durch die jeweilige Mannschaft organisiert.

6. Spielberechtigung auf den Plätzen der TeG-Mitgliedsvereine

Auf den Tennisplätzen der TeG-Partnervereine dürfen alle in der Mannschaftsliste des BTV geführten Spieler*innen kostenlos mit einem Vereinsmitglied des Partnervereins als „TeG-Gastspieler*innen“ trainieren. Dazu muss bei der Platzuhr zusätzlich zur Mitgliedskarte die TeG-Gastpielerkarte angebracht werden. Eine Ausstattung mit Schlüssel des TeG-Partnervereins ist nicht vorgesehen.

Als Ausnahme wird den über 60jährigen Mitgliedern gestattet an den regelmäßigen Veranstaltungen zum Seniorentennis bei beiden Vereinen ohne Entrichtung von Gastspielergebühren teilzunehmen.

Für Mitglieder der TeG bietet der Partnerverein eine Zweitmitgliedschaft zu Sonderkonditionen an.

(Stand 15.03.2015)