Belegungsordnung


  • Vor jeder Platzbelegung haben sich die Spieler*innen über die freie Verfügung des von ihnen ausgewählten Platzes zu informieren. Sind Plätze durch Training, Wettkämpfe oder Platzsperren vorübergehend nicht belegbar, so ist dies aus den gültigen Trainingsplänen, den Mannschaftsspielplänen oder aus sonstigen Aushängen ersichtlich. Mannschaftsspieler*innen haben zu den für ihre Mannschaft offizielle festgelegten Trainingszeiten auf die hierfür vorgesehenen Plätze immer Vorrang.

  • Vor Spielbeginn muss von den Mitgliedern die betreffende Platzuhr mit der Uhrzeit des Spielbeginns eingestellt werden. Außerdem muss von jedem spielenden Mitglied sein Mitgliedsausweis an die betreffende Spieluhr gehängt werden. 

  • Bei starkem Andrang auf die Plätze beträgt die Spieldauer für Einzelpaarungen 1 ¼ Stunden und für Doppelpaarungen 1 ¾ . Bei nicht oder falsch eingestellten Platzuhren haben die betreffenden Spieler*innen auf Verlangen wartender Mitglieder den Platz freizumachen. Das Nachstellen von Platzuhren während einer Spielzeit ist nicht möglich.

  • Bei kompletter Platzauslastung der Anlage können wartende Mitglieder bei der Platzuhr unter „Voranmeldung“ den betreffenden Platz für die nächste Nutzung reservieren. 

  • Schulkinder sind verpflichtet, auf Verlangen von älteren Vereinsmitgliedern an Wochentagen Mo. – Fr. ab 17 Uhr bei vollständiger Belegung der restlichen Plätze den von ihnen belegten Platz zu räumen.

  • Gastspieler*innen müssen von den Mitgliedern vor Spielbeginn in die Gastspielerliste eingetragen werden. Außerdem muss an die betreffende Platzuhr pro Gastspieler*in eine Gästekarte gehängt werden. Die anfallende Gastspielergebühr wird von dem eingetragenen Mitglied abgebucht.

  • Auf den Anlagen der TeG-Partnervereine dürfen alle in der Mannschaftsliste des BTV geführten Spieler*innen kostenlos mit einem Vereinsmitglied des Partnervereins als „TeG-Gastspieler*innen“ trainieren. Dazu muss bei der Platzuhr zusätzlich zur Mitgliedskarte die TeG-Gastpielerkarte angebracht werden.